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CSRD - Nachhaltigkeitsberichte werden mit Finanzberichten gleichgestellt

CSRD - Nachhaltigkeitsberichte werden mit Finanzberichten gleichgestellt

Geld soll in nachhaltige Investitionen fließen

Rein finanzielle Auskünfte über Gewinn, Umsatz und Eigenkapital reichen schon lange nicht mehr aus, um den Erfolg eines Unternehmens zu bewerten. Sowohl Mitarbeitende als auch Kunden, Zulieferer, Investoren und Banken wollen wissen, wie sich das unternehmerische Handeln auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt. In einer Welt, die sich von einer Krise zur nächsten hangelt, wächst das Verlangen nach mehr Sicherheit und Kontrolle.

Jede/r möchte also die volle Informationsmöglichkeit haben, um Kaufentscheidungen, Arbeitgeberwahl oder Investitions- und Anlagenentscheidungen adäquat zu treffen. So planen beispielsweise 91% der institutionellen Kapitalmarkt-Investoren im Immobiliensektor, ihr Augenmerk auf nachhaltige Portfolien zu richten.1 Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen aufklären. Damit also Finanzakteure einschätzen können was nachhaltig ist, verpflichtet die EU schon bald Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeitsperformance zu berichten. 

Die EU verpflichtet ab 2025 den größeren Mittelstand über die unternehmerische Nachhaltigkeit zu berichten

Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die bisher geltende Non-financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen wird. Am 28. November hat zuletzt der Rat der Europäischen Union dem Entwurf zugestimmt – also endgültiges grünes Licht für die neuen Berichtsvorschriften.2 Die CSRD muss nun vom Deutschen Bundestag 18 Monate nach Veröffentlichung über das europäische Amtsblatt in nationales Gesetz umgewandelt werden.

Schon jetzt zeigen die Inhalte der CSRD, was auf Unternehmen im Zuge der Berichterstattung zukommt. Die CSRD sieht vor, dass zukünftig insgesamt rund 15.000 Unternehmen in Deutschland Kennzahlen über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als Teil des Lageberichts offenlegen müssen. Dieser soll spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende erscheinen. Diese geplante EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll bereits ab dem Finanzjahr 2025 für mittelgroße Unternehmen gelten.3

Ob Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen, hängt von Größe und den Bilanzkennzahlen ab

Mittelgroße Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen, sind ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig (Report bis 2026 über das Geschäftsjahr 2025):

  • Mehr als 250 Mitarbeitende
  • Mehr als 40 Mio. Euro Umsatzerlöse
  • Mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme

Ab 2026 wird die Berichtspflicht dann weiter auf börsennotierte KMUs ausgeweitet.4

Um die CSRD zu erfüllen, müssen Strategie, Maßnahmen und Kennzahlen für die unternehmerische Nachhaltigkeit offengelegt werden

Die offenzulegenden Daten beziehen sich auf alle drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales). Insgesamt sollen das Geschäftsmodell sowie die Strategien beschrieben werden und auf Ziele und Fortschritte hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie eingegangen werden. Aus den unternehmerischen Handlungsfeldern lassen sich konkrete, messbare Nachhaltigkeitsziele und Key-Performance Indikatoren für die Nachhaltigkeitsleistung ableiten – diese müssen auch veröffentlicht werden. Die dargestellten Informationen sollen dabei sowohl rückblickend als auch zukunftsgerichtet sein.

CSRD Bedingungen

Jetzt loslegen, um rechtzeitig Berichtspflichten erfüllen zu können

Um den Berichtspflichten gerecht zu werden, ist es ratsam sich schon jetzt Gedanken über interne Datenerhebungsprozesse zu machen und passende digitale Tools zu verwenden, um dann möglichst schnell und einfach die Pflichten zu erfüllen. Denn Berichte sind nicht von Anfang an perfekt, sondern werden jährlich optimiert. Unternehmen, die sich bereits frühzeitig auf Nachhaltigkeit fokussieren, können sich dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Rebecca Rauner - Team Lead Sales CSR & Climate

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1 EY 2021 (Link)
2 Rat der EU. Pressemitteilung am 28.11.2022, (Link)
3 European Parliament’s first reading: P9_TA(2022)0380, Artikel 5, 2.b (Link)
Dossier interinstitutionnel 2021/0104(COD), Arikel 5 Link, 1.b (Link)
4 European Parliament’s first reading: P9_TA(2022)0380, Artikel 5, 2.c (Link)
Dossier interinstitutionnel 2021/0104(COD), Arikel 5 Link, 1.b (Link)