Kontaktieren
Sie uns
ESG-Reporting

ESG-Reporting

Die CSRD Berichtspflicht erfordert umfassendes ESG-Reporting

Im November 2022 wurde die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Sie verpflichtet zukünftig Unternehmen zur Berichterstattung über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen.

Vom Pariser Klimaabkommen zur standardisierten Berichterstattung nach ESRS

Vom Pariser Klimaabkommen zur standardisierten Berichterstattung nach ESRS

ESRS als Kernelement der CSRD

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die spezifischen Standards, die von Unternehmen angenommen werden sollen, um den Anforderungen der CSRD zu entsprechen. Sie bieten eine klare Struktur für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte und tragen dazu bei, einheitliche Messmethoden und Kennzahlen zu etablieren. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, sondern auch eine detaillierte Einsicht in ihre Nachhaltigkeitsbemühungen. Die CSRD besagt somit, dass etwas getan werden muss (Gesetz) und die ESRS geben Auskunft darüber, wie darüber berichtet werden muss (Berichtsstandard).

Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der ESR-Standards und der zielgerichteten Verankerung von ESG-Themen im Unternehmen.

Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil, indem Sie die ESR-Standards nicht nur als regulatorisches Pflicht-Tool verstehen. Nutzen Sie die Standards als Leitfaden für Ihr ESG-Management, um proaktiv ESG im Unternehmen zu verankern und so die nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens voranzutreiben. Mit diesem ganzheitlichen ESG-Verständnis haben wir einen modularen Projektansatz entwickelt, der Sie gezielt bei der Umsetzung Ihrer Reporting-Anforderungen unterstützt.   

Der erste Schritt beginnt mit der Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und ist die elementare Basis für den weiteren Prozess zur ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung.  

Unser Fahrplan für Ihre Berichterstattung nach ESRS

  • CSRD konforme Wesentlichkeitsanalyse

    1.

    Doppelte Wesentlichkeit nach CSRD
  • GAP-Analyse

    2.

    GAP-Analyse (Status Quo vs. Standard)
  • Implementierungs-Roadmap

    3.

    Implementierungs-Roadmap
  • Digitales Nachhaltigkeitsmanagement

    4.

    Digitales Nachhaltigkeitsmanagement
  • Jährliche Berichterstattung

    5.

    Jährliche Berichterstattung
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

    6.

    Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Modul 1: Einführung in die ESR-Standards und Identifizierung wesentlicher Themen
    • Gemeinsamer Kenntnisstand der Offenlegungspflichten nach CSRD
    • Identifikation relevanter ESG-Themen (doppelte Wesentlichkeitsanalyse)
    • Auswahl der wesentlichen Standards ergänzend zu den Pflichtstandards
    • Ableiten von Implikation für Ihre ESG-Strategie
  • Modul 2: Status Quo der Daten
    • Analyse der zu berichtenden Datenpunkte (Ist und Soll)
    • Gap-Analyse, wie fehlende Daten erarbeitet werden können
  • Modul 3: CSRD-Readiness erreichen
    • Interne ESG-Strukturen und Prozesse festlegen
    • Themenspezifische Strategie erarbeiten
    • Erarbeitung von Handlungsfeldern und Maßnahmen
    • Anreizsysteme schaffen
  • Modul 4: Einführung eines (digitalen) Nachhaltigkeitsmanagementsystem
    • Analysieren der Anforderung für ein softwaregestütztes ESG-Datenmanagement
    • Auswahl und Konfiguration eines passenden Systems (z.B. Substain)
    • Begleitung bei Datenerfassung
  • Modul 5: Umsetzung jährliche Berichterstattung
    • Optimierung der internen ESG-Strukturen und Prozesse mit Blick auf den ESR Berichtsstandard
    • Verbesserung der internen Prozesse für das ESG-Datenmanagement
  • Modul 6: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
    • Analyse der Verbesserungspotentiale
    • Tiefe und Breite der Berichtserstattung auf aktuelle Entwicklungen anpassen

Unsere Stärke: Individuelle Unterstützung und Beratung für die ESRS-Umsetzung

Unsere engagierten Nachhaltigkeitsexpert*innen stehen Ihnen zur Seite, um Ihr Unternehmen auf dem Weg zur vollständigen ESRS-Umsetzung zu begleiten. Von der Identifikation relevanter ESG-Themen bis zur Integration der ESRS-Standards in Ihre Unternehmenspraxis bieten wir Ihnen eine umfassende, maßgeschneiderte Unterstützung. Dabei verstehen wir, dass jedes Unternehmen einzigartig ist, und entwickeln flexible Ansätze, die exakt auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Neben der ESRS-Beratung bietet Ihnen unsere ESG-Software Substain® die Möglichkeit, Ihr Nachhaltigkeitsmanagement auf Wunsch digital zu optimieren. Unsere Plattform erleichtert nicht nur die systematische Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten, sondern ermöglicht es Ihnen auch, Ihren neuen Nachhaltigkeitsbericht effizient zu erstellen.

ConClimate Vertriebs-Team

Nachhaltige Transformation umsetzen. Der Kontakt zu uns.

Sie haben eine oder mehrere Fragen? Sie möchten wissen, was wir konkret individuell für Sie tun können?
Dann buchen Sie direkt einen Termin über die Kalenderfunktion.

Wer ist von der Berichtspflicht betroffen:

Für die betroffenen Unternehmen bringen die ESR-Standards erhebliche Änderungen mit sich, die es gilt, gut und frühzeitig vorzubereiten. Mit der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichtserstattung auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung gehoben. Die CSRD sieht vor, dass zukünftig insgesamt rund 15.000 Unternehmen in Deutschland Kennzahlen über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als Teil des Lageberichts offenlegen müssen. Dieser soll spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende erscheinen. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll bereits ab dem Finanzjahr 2025 für Unternehmen gelten, welche mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter*innen
  • Nettoumsatzerlöse von mehr als 50 Mio. EUR
  • Bilanzsumme höher als 25 Mio. EUR
Tabelle Berichtspflicht, ESR-Standards